Der Kirchenvorstand Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan einer Gemeinde. Er verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, trägt Mitverantwortung bei der Auswahl der Pfarrer und Pfarrerinnen, für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung. Der Kirchenvorstand ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den 1.181 Gemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wer 18 Jahre alt ist, kann von seiner Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden. In unserer Gemeinde besteht der Kirchenvorstand aus 12 gewählten und berufenen Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen. Diese wuden am 21. Juni 2009 wie folgt gewählt:
Auch die Pfarrer der jeweiligen
Gemeinde sind Mitglied im Kirchenvorstand. Sie müssen
allerdings nicht gewählt werden,
sondern gehören dem Kirchenvorstand qua Amt an. Vorsitzender des Kirchenvorstandes: Erhard Fetthauer, Tel. 02688-8639 |