Einladung zur Benennung von Kandidierenden anstelle einer Gemeindeversammlung gemäß § 10 Absatz 4b KGWO für die Ev. Kirchengemeinde Kroppach

Der auch die Funktion des Benennungsausschusses wahrnehmende Kirchenvorstand hat beschlossen, auf die Gemeindeversammlung zu verzichten und von der neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen, Kandidierendenvorschläge, auch Jugendmitglieder, in einem schriftlichen Verfahren zu nominieren. Der Kirchenvorstand legt folgenden vorläufigen Wahlvorschlag vor:

NameVornameAlter am WahltagWohnort
BollJutta56Kundert
ClaesgensAnnette56Marzhausen
DobeAngelika56Mörsbach
FetthauerErhard71Astert
FischerDieter71Mörsbach
GroßJudith53Heimborn
KraemerWolfgang74Luckenbach
MiesSandra42Streithausen
MüllerHartmut61Mudenbach
NeusFriedrich64Kroppach
SaynischUrsula68Kroppach
ThielReinhilde72Mudenbach

Der vorläufige Wahlvorschlag kann innerhalb von zwei Wochen, bis zum 7. Februar 2021 dadurch ergänzt werden, dass mindestens zehn wahlberechtigte Gemeindeglieder die Aufnahme einer oder eines Kandidierenden durch Unterschriftenliste in den vorläufigen Wahlvorschlag verlangen (die Liste ist nach telefonischer Vereinbarung zu den regulären Öffnungszeiten im Pfarramt Kroppach erhältlich).
Die Unterschriftenliste muss bis spätestens Montag, 8. Februar 2021
im Pfarramt Kroppach, Hauptstraße 1, 57610 Kroppach eingegangen sein.
Vorschlagsberechtigt sind alle wahlberechtigten Gemeindeglieder der Evangelischen Kirchengemeinde Kroppach.