Der auch die Funktion des Benennungsausschusses wahrnehmende Kirchenvorstand hat beschlossen, auf die Gemeindeversammlung zu verzichten und von der neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen, Kandidierendenvorschläge, auch Jugendmitglieder, in einem schriftlichen Verfahren zu nominieren. Der Kirchenvorstand legt folgenden vorläufigen Wahlvorschlag vor:
Name | Vorname | Alter am Wahltag | Wohnort |
---|---|---|---|
Boll | Jutta | 56 | Kundert |
Claesgens | Annette | 56 | Marzhausen |
Dobe | Angelika | 56 | Mörsbach |
Fetthauer | Erhard | 71 | Astert |
Fischer | Dieter | 71 | Mörsbach |
Groß | Judith | 53 | Heimborn |
Kraemer | Wolfgang | 74 | Luckenbach |
Mies | Sandra | 42 | Streithausen |
Müller | Hartmut | 61 | Mudenbach |
Neus | Friedrich | 64 | Kroppach |
Saynisch | Ursula | 68 | Kroppach |
Thiel | Reinhilde | 72 | Mudenbach |
Der vorläufige Wahlvorschlag kann innerhalb von zwei Wochen, bis zum 7. Februar 2021 dadurch ergänzt werden, dass mindestens zehn wahlberechtigte Gemeindeglieder die Aufnahme einer oder eines Kandidierenden durch Unterschriftenliste in den vorläufigen Wahlvorschlag verlangen (die Liste ist nach telefonischer Vereinbarung zu den regulären Öffnungszeiten im Pfarramt Kroppach erhältlich).
Die Unterschriftenliste muss bis spätestens Montag, 8. Februar 2021 im Pfarramt Kroppach, Hauptstraße 1, 57610 Kroppach eingegangen sein.
Vorschlagsberechtigt sind alle wahlberechtigten Gemeindeglieder der Evangelischen Kirchengemeinde Kroppach.